„Ultra“ ist nicht automatisch ein Gewalttäter
Trier (jur). Die Zugehörigkeit zu einem Fußball-Fanclub der „Ultras“ oder zur sonstigen „Problemfanszene“ rechtfertigt noch kein Aufenthaltsverbot. Notwendig sind „konkrete Tatsachen“, die eine Gefahr erwarten lassen, heißt es in einem am Freitag, 7. November 2014, veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 7. Oktober 2014 (Az.: 1 K 854/14.TR).