Steuerberater darf ehrenamtlicher Geschäftsführer der Borussia VfL Mönchengladbach
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass einem Steuerberater ausnahmsweise erlaubt werden kann, ehrenamtlicher Geschäftsführer einer GmbH zu sein, welche das Profigeschäft eines Fußballvereins betreibt. Der heute 72 Jahre alte Kläger ist seit 1978 als Steuerberater tätig, zuletzt in einer Steuerberatungsgesellschaft. Seit 1999 war er ehrenamtlicher Vizepräsident von Borussia Mönchengladbach. Nach der Ausgliederung des […]