Rechtsberatung

In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich geregelt, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche rechtliche Beratung dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte, und  – nur unentgeltlich – Personen in „familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen“.

Rechtssichere Vertretung Ihrer Interessen

Wir als Spielerberater- und Rechtsanwaltskanzlei vertreten Ihre Interessen nicht nur bei der Vermittlung und Beratung im Hinblick auf Ihre sportliche Karriere. Wir vertreten Sie darüber hinaus in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsangelegenheiten.

Hierzu zählen u.a. folgende Aufgaben:

  • vertragsrechtliche Angelegenheiten
  • ausländerrechtliche Angelegenheiten (Visum, Aufenthalt und Einbürgerung)
  • arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • verkehrsrechtliche Angelegenheiten
  • strafrechtliche Angelegenheiten
  • mietrechtliche Angelegenheiten
  • steuerrechtliche Angelegenheiten
  • familienrechtliche Angelegenheiten
  • sponsorenrechtliche Angelegenheiten
  • versicherungsrechtliche Angelegenheiten