Neustadt an der Weinstraße (jur). Auch wenn im Fußballmarkt Millionen Euro umgesetzt werden, sind Fußballschiedsrichter nicht gewerbesteuerpflichtig. Denn selbst international pfeifende „Schiris“ beteiligen sich weder am „allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr“ noch sind sie in einem Markt für Fußballschiedsrichter tätig, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 2552/11).
Damit bekam ein klagender Fußballschiedsrichter recht, der nicht nur für die Bundesliga, sondern auch international für die UEFA und die FIFA auf dem Fußballplatz für ein faires Spiel der Kicker sorgte. Der Kläger ist selbstständig und erhält von den jeweiligen Fußballverbänden eine Aufwandspauschale. Für die Leitung eines Bundesliga-Spiels werden derzeit 3.800 Euro gezahlt. Weiterlesen