Fußballmanagerspiele mit richtigen Namen erlaubt?
Die Klägerin – A (A) – veranstaltet die beiden Fußballbundesligen in der Bundesrepublik Deutschland. Die daran jeweils teilnehmenden Fußballvereine sind Mitglieder des Ligaverbandes und haben in ihren Lizenzverträgen die Statuten dieses Verbandes anerkannt. In der „Ordnung für die Verwertung kommerzieller Rechte“ (OVR) ist der Klägerin das exklusive Recht zur Nutzung der jeweiligen Vereinskennzeichen im Rahmen […]