8.000,- € Schmerzensgeld für Fußballspieler wegen fehlerhafter Oberschenkeloperation
Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat heute entschieden, dass einem 20-jährigen Fußballspieler aufgrund einer fehlerhaften Operation am Oberschenkel insgesamt ein Schmerzensgeld von 8.000,- € zusteht. Ein Osnabrücker Krankenhaus wurde daher zur Zahlung von weiteren 5.000,- € Schmerzensgeld zzgl. Zinsen und anteiliger Anwaltskosten verurteilt. Im Vorfeld hatte das Krankenhaus bereits 3.000,- € an den Fußballer gezahlt, Aktenzeichen 2 O 1265/10.