medicos-Kündigung gegen Schalke-Mannschaftsarzt war unwirksam

Hamm (jur). Die Kündigung des Gesundheitszentrums „medicos auf Schalke“ gegen einen früheren Mannschaftsarzt der Gelsenkirchener Bundesliga-Kicker war unwirksam. Trotzdem kann der Arzt aber keine Abfindung verlangen, wie am Freitag, 25. Mai 2012, das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied (Az.: 7 Sa 2/12).

medicos hatte mit Schalke 04 einen Vertrag zur medizinischen Betreuung der Profi-Spieler. Der Arzt – nach WAZ-Berichten der Orthopäde und Unfallchirurg Boris P. – war seit 2006 bei medicos beschäftigt und hatte gemeinsam mit zwei Kollegen die Schalke-04-Betreuung im September 2010 als zusätzliche Aufgabe übernommen. Über eine entsprechende Ergänzung des Arbeitsvertrags und insbesondere eine zusätzliche Vergütung gab es heftigen Streit. Nach Informationen der WAZ hatten dabei die Ärzte gegenüber Schalke auch erklärt, sie würden für die Mannschaftsbetreuung kein Geld bekommen.

Schalke kündigte den Vertrag mit medicos Ende 2010. Ein kontroverses Gespräch am 19. Januar 2011, in dem Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit ausgelotet werden sollten, blieb ohne Ergebnis. Noch am selben Tag kündigte medicos dem Arzt. Er habe sich vertrags- und wettbewerbswidrig verhalten und Schalke angeboten, die Betreuung der Spieler auf eigene Rechnung fortzuführen.

Der Arzt kündigte seinerseits im Februar und übernahm ab März 2011 die mannschaftsärztliche Betreuung. Gleichzeitig klagte er gegen die Kündigung und verlangte eine Abfindung.

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hatte medicos noch recht gegeben: Wegen des Wettbewerbsverstoßes sei die Kündigung gerechtfertigt gewesen.

Nach Überzeugung des LAG wäre aber zuvor eine Abmahnung erforderlich gewesen, um dem Arzt seinen geplanten Pflichtverstoß vor Augen zu führen. Ohne Abmahnung sei die Kündigung daher unwirksam gewesen. Einen Anspruch auf Abfindung habe der Arzt aber nicht, so die Hammer Kompromissformel. Denn nach den harten Verhandlungen und Gesprächen habe er mit Reaktionen durch medicos rechnen müssen.

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