Ein Spielerberater Vertrag kann stets variieren und ist von Spielerberater Agentur zu Spielerberater Agentur verschieden. Dabei haben die Kontrakte alle eine Gemeinsamkeit, sie dürfen gewisse vertragliche Grenzen nicht überschreiten. Wie diese genau ausgestaltet sind, richten sich nach den DFB-Statuten und gegeben falls auch nach den UEFA Verordnungen.
Wo liegen die Vertragsgrenzen?
Ein Spielerberater Vertrag darf den Spieler nicht übermäßig belasten. Das bedeutet, dass die Provisionszahlung nicht ins unermessliche steigen darf. Sie muss überschaubar und vor allem tragbar für den Profi sein. Dementsprechend ist es nicht gestattet, dass der Provisionszins größer als 14 % inklusive Mehrwertsteuer beträgt. Die Zahlung darf zusätzlich auch nicht länger als 12 Monate, unabhängig von der Vertragslaufzeit, gezahlt werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt im einen Spielerberater Vertrag ist der, dass ein Spielerberater kein Exklusivrecht zwischen ihm und dem Spieler vereinbaren darf. Eine Klausel in der, der Spielerberater das alleinige Recht besitzt den Sportler zu vermitteln ist unwirksam. Das Risiko, dass der Sportler sich einen anderen Spielervermittler sucht, liegt in der Sphäre des Spielerberaters. Er kann allerdings mit seiner geleisteten Arbeit dafür Sorge tragen, dass der Spieler zufrieden ist und sich dementsprechend keinen Konkurrenten suchen muss.
Darf ein Vertrag ohne zeitliche Beschränkung abgeschlossen werden?
Als letzter Punkt ist die Vertragslaufzeit zu nennen. Ein Spielerberater Vertrag, darf den Spieler nicht unangemessen lange binden. Dies ist genau im Einzelfall zu prüfen. Dabei ist nur darauf zu achten, dass der Spielerberater Vertrag den Sportler nicht unverhältnismäßig stark in die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit einschränkt. Gerad bei Verträgen, die länger als 24 Monate laufen sollte besonders darauf geachtet werden.