Gericht bestätigt Aufenthaltsverbot für Dresdner Fußballfan

Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden hat mit Beschluss vom 2.10.2014 den Antrag eines Dresdner Fußballfans auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen eine Polizeiverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld abgelehnt.

Mit dieser Verfügung war dem Antragsteller für den 4.10.2014 ein Aufenthaltsverbot für den Bereich der Stadt Bielefeld erteilt worden. An diesem Tag findet das Drittligaspiel zwischen den Vereinen DSC Arminia Bielefeld und SG Dynamo Dresden statt. Anlässlich des letzten Spiels zwischen diesen beiden Vereinen am 6.12.2013 war es zu Angriffen auf Polizisten sowie massiven Verwüstungen und Sachbeschädigungen im Bereich des Bahnhofs Bielefeld und der Bielefelder Innenstadt gekommen, die nach den Erkenntnissen der Polizei gewaltbereiten Ultras aus der Dresdner Fan-Szene zuzurechnen waren. Zu dieser Fan-Szene gehört nach Auffassung des Polizeipräsidiums auch der Antragsteller.

Nach Auffassung der 11. Kammer wird sich die streitige Polizeiverfügung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen. Es spreche nach dem der Kammer bislang zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterial Vieles dafür, dass die Feststellungen des Polizeipräsidiums zuträfen. Die Polizeiverfügung sei auch nicht unverhältnismäßig.

Eine endgültige Entscheidung erfolgt im Klageverfahren.

Quelle: VG Minden