Fußball ist kein Glücksspiel

Leipzig (jur). Fußball ist kein Glücksspiel – auch wenn der Kampf um Ball und Punkte nur virtuell im Internet stattfindet. Das hat am Mittwoch, 16. Oktober 2013, das Bundesverwaltungsgericht zum Spiel „Super-Manager“ entschieden (Az.: 8 C 21.12).

Es gab damit einem Medienunternehmen in Berlin recht. Dies bot während der Bundesliga-Saison 2009/2010 im Internet das Fantasy-League-Spiel „Super-Manager“ an. Die Teilnahme kostete 7,99 Euro. Die Spieler bekamen ein festgesetztes Budget, mit dem sie aus 18 Bundesligaspielern eine eigene Mannschaft zusammenstellen konnten. Vor jedem Spieltag war die Aufstellung bekanntzugeben. Eine Jury bewertete die Spieler in der realen Bundesliga. Daraus wurden dann Siege und Punkte für das Internetspiel errechnet.

Nach Ablauf der Saison wurden an die Bestplatzierten Geld- und Sachgewinne ausgeschüttet. Der „Super-Manager“ 2009/2010 bekam 100.000 Euro.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagte das Spiel. Glücksspiele im Internet seien verboten.

Doch „Super-Manager“ ist kein Glücksspiel, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht. Der Glücksspielstaatsvertrag setze hierfür zum einen eine „Zufallsabhängigkeit des Gewinns“ voraus. Die Chance auf den Gewinn müsse sich aus dem gezahlten Einsatz ergeben.

Ob das Ergebnis beim „Super-Manager“ Glück ist, ließen die Leipziger Richter wohlweislich offen. Jedenfalls ergebe sich aber aus der Teilnahmegebühr noch nicht die Chance auf einen Gewinn. Sie sei vielmehr eine Art „Eintrittsgeld“ für die Teilnahme am Spiel. Gewinnen könne nur, wer seine Mannschaft aufstellt und regelmäßig seine Spieleraufstellung bekanntgibt.

Suchtgefahren seien mit dem Spiel zumindest nicht im sonst üblichen Maß verbunden. Denn während der laufenden Saison sei es nicht möglich, mit weiterem Geld bisherige Misserfolge auszugleichen und die eigenen Gewinnchancen zu erhöhen oder sich neue Gewinnchancen zu eröffnen. Mögliche Sucht-Risiken ließen sich jedenfalls mit einem geringeren Eingriff abwenden als mit einem Verbot, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.

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