<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Spielerberater - Deutschland.com - Spielervermittler Fußball Spielerberatung</title>
	<atom:link href="http://www.spielerberater-deutschland.com/feed" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.spielerberater-deutschland.com</link>
	<description>Spielerberater-Deutschland.com powered by Rechtsanwalt Agirman</description>
	<lastBuildDate>Thu, 19 Apr 2012 14:41:20 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.4</generator>
		<item>
		<title>Interview mit Rechtsanwalt und Spielerberater Ferzen Agirman</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/interview-mit-rechtsanwalt-und-spielerberater-ferzen-agirman-491</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/interview-mit-rechtsanwalt-und-spielerberater-ferzen-agirman-491#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 10:10:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Beiträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=491</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt und Spielerberater Ferzen Agirman betreibt seine eigene Rechtsanwalts- und Spielerberaterkanzlei in Hannover und spricht im Interview über das Geschäft sowie die Tätigkeiten eines Spielerberaters. Außerdem verrät uns Agirman, der selbst einst als Fußballer und Schiedsrichter aktiv war, für welchen Verein sein Herz schlägt. Was zeichnet aus Ihrer Sicht einen professionellen Berater aus? Ein professioneller [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Rechtsanwalt und Spielerberater Ferzen Agirman betreibt seine eigene Rechtsanwalts- und Spielerberaterkanzlei in Hannover und spricht im Interview über das Geschäft sowie die Tätigkeiten eines Spielerberaters. Außerdem verrät uns Agirman, der selbst einst als Fußballer und <a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/sportlexikon/schiedsrichter" title="Schiedsrichter">Schiedsrichter</a> aktiv war, für welchen Verein sein Herz schlägt.</em></strong><br />
<span id="more-491"></span></p>
<p><strong><em> </em></strong><img class="size-thumbnail wp-image-500 alignleft" title="spielerberater-ferzen-agirman" src="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//spielerberater-ferzen-agirman-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></p>
<p><strong>Was zeichnet aus Ihrer Sicht einen professionellen Berater aus?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Ein professioneller Spielerberater muss wie ein Profi arbeiten und zunächst einmal über ein engmaschiges Netzwerk sowohl im Inland als auch im Ausland verfügen. Er sollte den Markt sehr gut kennen, Menschenkenntnis und eine gewisse Lebenserfahrung mit sich bringen. Zudem sollte er von einem guten Team auch außerhalb des Fußballs umgeben sein,  z.B. von einem Steuerexperten, einem Rechtsanwalt und guten Ärzten. Wir verfügen zurzeit über zwei Spielerberater, die bereits im Hauptberuf Rechtsanwalt sind und so bestens aufgestellt sind für den Job des Spielerberaters. Aber es reicht eben auch nicht aus, Rechtsanwalt zu sein und somit über ein gewisses Verhandlungsgeschick zu verfügen. Man muss zusätzlich im Fußball-Geschäft bestens bewandert sein.</p>
<p><strong>Wie kommt es, dass Sie sich als Rechtsanwalt zusätzlich für den Job des Spielerberaters entschieden haben?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Zunächst einmal bin ich absoluter Sport-, aber vor allem Fußballfanatiker, so dass ich als Spielerberater immer mit dem Fußball in irgendeiner Form verbunden bin. Zudem habe ich selber jahrelang Fußball im Verein gespielt und war einige Jahre auch als Fußballschiedsrichter aktiv. Nachdem ich aufgrund meines Jurastudiums auch noch die juristischen Kenntnisse erlernen konnte, stand für mich dann endgültig fest, dass ich als Spielerberater fungieren muss.</p>
<p><strong>Beraten Sie nur Fußballer oder auch andere Sportler? </strong></p>
<p>In erster Linie beraten wir Fußballer. Wir beraten aber auch Sportler aus anderen Sportarten, wie z.B. Eishockey, Handball, Basketball oder Tennis.</p>
<p><strong>Warum muss ein Spieler heutzutage einen Berater haben? Er könnte sich doch genauso gut allein oder mit seinen Eltern um seine sportliche Karriere kümmern. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Aus meiner Sicht ist es heutzutage nahezu unmöglich ohne Spielerberater Karriere zu machen bzw. ohne Berater im Profigeschäft zu bestehen. Wer eine Profikarriere machen möchte, der braucht auch eine professionelle Betreuung. Unsere Arbeit besteht ja nicht nur in der Vermittlung des Spielers. Dazu gehört noch wesentlich mehr.</p>
<p><strong>Inwiefern?</strong></p>
<p>Ein Spielerberater sollte bei seiner Tätigkeit neben den klassischen Beratertätigkeiten auch auf die individuellen und persönlichen Ziele und Wünsche des Spielers achten. Ein Spieler muss heutzutage vernünftig vermarktet werden, hierzu erstellen wir beispielsweise für den Spieler eine eigene Homepage. Zudem muss sich der Spielerberater auch um steuerliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten kümmern, ferner muss der Spieler abgesichert werden im Bereich Vorsorge, Invalidität und Berufsunfähigkeit. Zudem kümmern wir uns um die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsangelegenheiten des Spielers. Bei ausländischen Spielern geht es darüber hinaus um aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten. Zu den wichtigsten Angelegenheiten gehört sicherlich die Ausarbeitung von Verträgen, wobei ist es natürlich ein großer Vorteil für den Spieler, wenn der Berater zugleich rechtlich bewandert ist und man nicht noch einen Juristen zusätzlich heranziehen muss, was für den Spieler mit doppelten Kosten verbunden ist.</p>
<p><strong>Welche Leitmotive haben Sie als Spielerberater?</strong></p>
<p>Dazu gehören vor allem Vertrauen, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit. Aber auch Fleiß, Disziplin und vor allem Leidenschaft.</p>
<p><strong>Raul ist Anfang der laufenden Saison in die <a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/sportlexikon/bundesliga" title="Bundesliga">Bundesliga</a> zu Schalke gewechselt, davor kamen schon Stars wie Ribery, Robben und van Nistelroy nach Deutschland. Ist die Bundesliga für Stars aus dem Ausland attraktiver geworden?</strong></p>
<p>Der Stellenwert der Bundesliga ist in den letzten Jahren gestiegen. Das liegt zum einen daran, dass die deutsche Nationalmannschaft sowohl bei der WM 2006 als auch bei der WM 2010 nicht nur einen erfolgreichen, sondern auch schnellen und attraktiven Fußball gespielt hat. Die deutschen Stadien zählen seit der WM 2006 zweifelsohne zu den besten und schönsten der Welt. Ein weiterer Punkt ist selbstverständlich, dass mittlerweile auch einige Vereine in Deutschland verdammt gut zahlen und so nicht nur Stars aus dem Ausland anlocken, sondern diese auch jahrelang halten können.</p>
<p><strong>Würden Sie als Spielerberater einem Spieler immer einen Wechsel zu dem Verein empfehlen, der das meiste Geld bietet?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nein eben nicht, auch wenn es leider einige Spielerberater so praktizieren. Manchmal ist es besser, ein lukrativeres Angebot abzulehnen. Gerade bei sehr jungen Spielern ist es schwer, weil es des Öfteren vorkommt, dass junge Talente sich für ein lukrativeres Angebot eines großen Vereins entscheiden und dann schnell auf der Ersatzbank landen. Es ist manchmal besser, ein paar Euros weniger zu verdienen und stattdessen sich für die sportliche Perspektive zu entscheiden. Andererseits träumt doch jeder Spieler nicht nur wegen der finanziellen Konditionen bei einem großen Verein wie dem FC Bayern München zu spielen. Insofern fällt es einem Spieler immer schwer, ein Angebot eines solchen Vereins abzulehnen. Das Wichtigste ist schließlich, dass am Ende immer der Spieler selbst entscheidet. Schließlich geht es um ihn und seine Karriere und nicht um den Spielerberater.</p>
<p><strong>Wie wird sich der Fußball in den nächsten Jahren entwickeln?</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Fakt ist, dass das Spiel in den letzten Jahren schneller geworden ist und sehr von Kampf und Laufbereitschaft geprägt ist. Daher ist es absolut wichtig, dass die Spieler zunächst einmal körperlich topfit sind, um auf höchstem Niveau bestehen zu können. Sicherlich muss der Spieler auch einen freien Kopf haben und im Spiel stets hochkonzentriert agieren, um dem Druck standzuhalten. Technisch guten Fußball bekommt man zwar nicht mehr so oft geboten, die Spiele sind dafür umso enger und spannender als je zuvor, so dass nach wie vor die Stadien voll sind und viele Zuschauer angelockt werden.   <strong>Fußball ist und bleibt Volkssport Nummer 1. </strong>Keine andere <strong>Sportart</strong> fasziniert die Menschen so wie der Fußball.  Wenn EM und WM laufen werden sogar Geschäftsmeetings vertagt, Universitätsvorlesungen geschwänzt und auf öffentlichen Plätzen Public-Viewing-Flächen eingerichtet.</p>
<p><strong>Für welchen Verein schlägt eigentlich Ihr Herz?</strong></p>
<p>Als Hannoveraner natürlich zum einen für Hannover 96. Zum anderen bin ich seit meiner Kindheit leidenschaftlicher Bayern München-Fan.</p>
<p><strong>Wo werden die beiden Vereine am Ende der Saison 2010/2011 stehen?</strong></p>
<p>Hannover 96 wird am Ende auf Platz 5 stehen und sich für Europa qualifizieren. Das wäre sicherlich ein großer Traum, wenn man bedenkt, dass in der letzten Saison nahezu die gleiche Mannschaft beinahe abgestiegen wäre und fast schon zweitklassig war. Das ist eben das Fußballgeschäft; es geht schnell bergauf, aber auch schnell bergab. Genauso ist es übrigens auch mit der sportlichen Karriere jedes einzelnen Spielers.</p>
<p>Bayern München wird am Ende Zweiter hinter Dortmund. Auch wenn die Dortmunder in der Rückrunde etwas einbrechen werden, wird es am Ende aufgrund des großen Vorsprungs für die Meisterschaft reichen.  Dafür holt Bayern den DFB-Pokal und wenn sie Inter Mailand schlagen, dann auch die Champions-League.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Wir bedanken uns für das angenehme Gespräch und wünschen Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Das Interview zur Spielerberatung wurde am 12.01.2011 im Büro von Ferzen Agirman in Hannover geführt.</strong></p>
<p><strong><em>Ferzen Agirman</em></strong><em> ist 1980 geboren. Mit 9 Jahren begann er das Fußballspielen beim Heesseler SV (Kreis Hannover). Mit 14 Jahren erwarb er den Schiedsrichterschein. Mit 19 Jahren spielte er beim TSV Burgdorf in der Bezirksoberliga und machte im selben Jahr sein Abitur. Als er dann Ende 1999 sein Studium der Rechtswissenschaften in Hannover begann, trat er mit dem Fußballspielen kürzer.<br />
</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/interview-mit-rechtsanwalt-und-spielerberater-ferzen-agirman-491/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Steuervergünstigung für Fußballturnier von Finanzämtern</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/1211-1211</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/1211-1211#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 14:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1211</guid>
		<description><![CDATA[München (jur). Treten Fußball spielende Finanzbeamte gegen Kollegen aus anderen Finanzämtern zum Turnier an, gibt es dafür keine Steuervergünstigung. Auch wenn ein Kicker einer Finanzverwaltung für das Turnier vom Dienst freigestellt wird und während des Spiels einen Dienstunfall erleidet, kann er die angefallenen Reisekosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>München (jur). Treten Fußball spielende Finanzbeamte gegen Kollegen aus anderen Finanzämtern zum Turnier an, gibt es dafür keine Steuervergünstigung. Auch wenn ein Kicker einer Finanzverwaltung für das Turnier vom Dienst freigestellt wird und während des Spiels einen Dienstunfall erleidet, kann er die angefallenen Reisekosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. April 2012, veröffentlichten Beschluss (Az.: VI B 110/11). Damit wurde die Nichtzulassungsbeschwerde eines Finanzbeamten zurückgewiesen.</em></p>
<p><em>Der fußballbegeisterte Beamte war Mitglied einer Finanzamts-Mannschaft und hatte an zwei Turnieren teilgenommen, dem „Oberfinanzdirektions-Pokal (OFD Pokal)&#8221; und dem „Deutschland Turnier der Finanzämter&#8221;. Der Dienstherr gewährte hierfür jeweils eine Dienstbefreiung. Der Beamte zeigte im Spiel vollen Körpereinsatz und verletzte sich dabei. Die Verletzung wurde als Dienstunfall anerkannt.</p>
<p><span id="more-1211"></span></p>
<div>In seiner Steuererklärung wollte der Finanzbeamte die Reiseaufwendungen zu den Turnieren als Werbungskosten absetzen. Die Teilnahme an den Fußballspielen zwischen den einzelnen Finanzämtern sei aus „dienstlichem Interesse&#8221; erfolgt, so die Begründung für den gewünschten Steuerabzug.</div>
<div>Das Finanzgericht entschied jedoch anders. Die Dienstbefreiung lasse nicht automatisch den Schluss zu, dass es sich bei dem Fußball-Turnier um dienstlich veranlasste Reisekosten handele. Auch der anerkannte Dienstunfall führe nicht zu dem Ergebnis, dass die Reiseaufwendungen als Werbungskosten anzusehen seien.</div>
<div>Der BFH beanstandete dies in seinem Beschluss vom 6. Februar 2012 nicht. Es spiele für den Werbungskostenabzug keine wesentliche Rolle, ob der Kläger vom Dienst wegen der Turniere befreit war oder dort einen Dienstunfall erlitten hat. Werbungskosten könnten nur für Aufwendungen geltend gemacht werden, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der eigenen Einnahmen dienen. Die Aufwendungen müssten „ganz überwiegend beruflich veranlasst&#8221; sein. Die Reiseaufwendungen seien hier nicht als Werbungskosten abziehbar. Rechtsfehler gebe es in der Entscheidung des Finanzgerichts nicht.</div>
<p>
<div>Quelle: <a href="http://www.juragentur.de/"><span style="text-decoration: underline;"><span style="color: #0000ff;">www.juragentur.de</span></span><span style="color: #0000ff;"> </span></a> &#8211; Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/1211-1211/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fußball-Nationalspielers ist Gewerbetreibender</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/fussball-nationalspielers-ist-gewerbetreibender-1199</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/fussball-nationalspielers-ist-gewerbetreibender-1199#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 12:01:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1199</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 X R 14/10 über die steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen entschieden, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen. Der Kläger war sowohl Lizenzspieler eines Vereins der Fußball-Bundesliga als auch Mitglied der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der Arbeitsvertrag mit seinem Verein enthielt die Verpflichtung, auf Verlangen des DFB als Nationalspieler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 X R 14/10 über die steuerliche Behandlung von Werbeeinnahmen entschieden, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen.</p>
<p>Der Kläger war sowohl Lizenzspieler eines Vereins der Fußball-<a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/sportlexikon/bundesliga" title="Bundesliga">Bundesliga</a> als auch Mitglied der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der Arbeitsvertrag mit seinem Verein enthielt die Verpflichtung, auf Verlangen des DFB als Nationalspieler tätig zu werden. Daneben verpflichtete der Kläger sich gegenüber dem DFB schriftlich, bei Spielen und Lehrgängen der Nationalmannschaft die vom DFB gestellte Sportkleidung &#8211; mit Werbeaufdrucken &#8211; zu tragen, sowie an Werbeterminen mit der Nationalmannschaft teilzunehmen. </em><span id="more-1199"></span>Hierfür erhielt er einen Anteil an den Werbeeinnahmen, die der DFB aus der Vermarktung seiner Nationalmannschaft erzielte.</p>
<p>Der Kläger vertrat die Auffassung, die Werbeeinnahmen seien Teil des über seinen Verein bezogenen Arbeitslohns. Demgegenüber sah das Finanzamt die Einnahmen als gewerblich an. Dies hatte zur Folge, dass neben der Einkommensteuer noch Gewerbesteuer zu entrichten war. Dies hat der BFH nunmehr bestätigt.</p>
<p>In steuerrechtlicher Hinsicht unterscheiden sich Gewerbetreibende von Arbeitnehmern dadurch, dass sie mit „Unternehmerinitiative“ und „Unternehmerrisiko“ handeln. Die Unternehmerinitiative des Nationalspielers hat der BFH darin gesehen, dass er hinsichtlich der Werbeleistungen nicht in eine betriebliche Organisation seines Vereins oder des DFB eingegliedert war und in seiner Entscheidung, ob er an den Werbemaßnahmen mitwirken wollte, noch hinreichend frei war. Das Unternehmerrisiko konnte bejaht werden, da einerseits die genaue Höhe der Vergütung ungewiss war und andererseits Ausfallzeiten nicht bezahlt wurden.</p>
<p>Quelle: Bundesfinanzhof</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/fussball-nationalspielers-ist-gewerbetreibender-1199/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Spielerberater und Rechtsanwalt Agirman als Experte bei der RP zum Fall &#8220;Breno&#8221;</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/spielerberater-und-rechtsanwalt-agirman-als-experte-bei-der-rp-zum-fall-breno-1183</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/spielerberater-und-rechtsanwalt-agirman-als-experte-bei-der-rp-zum-fall-breno-1183#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 10:28:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Beiträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1183</guid>
		<description><![CDATA[Spielerberater Agirman steht der Rheinischen Post (RP) im IPad Magazin Frage und Antwort im Fall "Breno". Durch seine Erfahrungen als Strafverteidiger konnte er der RP fundierte Anworten aus der Sicht als Spielerberater und Jurist geben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div><a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//Fall-Breno-RP-Agirman.jpg"></a></div>
<div><a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//Fall-Breno-RP-Agirman.jpg"></a></div>
<div><a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//Fall-Breno-RP-Agirman.jpg"></a></div>
<p><a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//Fall-Breno-RP-Agirman.jpg"></p>
<p style="text-align: center;"><img class="alignright size-full wp-image-1184" title="Rechtsanwalt und Spielerberater Agirman als Experte im Fall Breno" src="http://www.spielerberater-deutschland.com/dateien//Fall-Breno-RP-Agirman.jpg" alt="" width="1024" height="4228" /></p>
<p> </p>
<p></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/spielerberater-und-rechtsanwalt-agirman-als-experte-bei-der-rp-zum-fall-breno-1183/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Landesarbeitsgericht Hamm: Fußballverein muss Ex-Trainer 132.000 Euro zahlen</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/landesarbeitsgericht-hamm-fussballverein-muss-ex-trainer-132-000-euro-zahlen-1179</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/landesarbeitsgericht-hamm-fussballverein-muss-ex-trainer-132-000-euro-zahlen-1179#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 12:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1179</guid>
		<description><![CDATA[ Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers im Wesentlichen stattgegeben, die Berufung des beklagten Vereins zurückgewiesen und den Verein zur Zahlung von rund 132.000 Euro verurteilt, weil die strittigen vertraglichen Vereinbarungen (Wegfall der Punktprämie, zeitanteilige Kürzung der Aufstiegsprämie, Herausgabe des Dienstwagens, Ausschlussfrist) unwirksam sind.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm hat am heutigen Tage seine Entscheidung in dem am 16. August 2011 verhandelten Berufungsverfahren 14 Sa 543/11 verkündet.<br />
Der Kläger war Cheftrainer der Lizenzmannschaft des Beklagten (SC Paderborn) seit Februar 2008. Zur Saison 2009/2010 stieg die Mannschaft in die 2. Fußball-<a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/sportlexikon/bundesliga" title="Bundesliga">Bundesliga</a> auf. Bereits zuvor im Mai 2009 zwei Spieltage vor dem Ende der Saison 2008/2009 hatte der Verein den Kläger freigestellt.</p>
<p>Im bis zum 30.06.2010 befristeten Arbeitsvertrag war vereinbart, dass der Kläger neben der monatlichen Grundvergütung (zwischen 12.000,- € und 15.000,- €) und einem Dienst-Kraftfahrzeug auch eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt erhält, der während der Zugehörigkeit zur 2. Fußball-Bundesliga erzielt wird. Außerdem war eine Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt einer Freistellung sollten keine Punktprämien, sondern nur noch die Grundvergütung zu zahlen sein. Die Aufstiegsprämie sollte nur zeitanteilig gewährt und der Dienstwagen binnen vier Wochen nach der Freistellung entschädigungslos herausgegeben werden.</em><span id="more-1179"></span> </strong>Zudem war eine Ausschlussfrist vereinbart, wonach beide Parteien gehalten waren, binnen vier Monaten ab Fälligkeit ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend zu machen.</p>
<p>Der Kläger fordert mit der Klage im Wesentlichen eine Punkteprämie für die Zweitligasaison 2009/2010, zeitanteilige Prämien für die Saison 2008/2009 und Schadensersatz für die Entziehung des Dienstwagens. Er meint, die arbeitsvertragliche Regelung, wonach eine Freistellung Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch hat, sei unwirksam.</p>
<p>Das Arbeitsgericht Paderborn hatte mit Urteil vom 25. Februar 2010 der Klage nur in Höhe von 40.000 Euro stattgegeben, weil zwar der vereinbarte Wegfall von Punktprämien und sonstigen zusätzlichen Vergütungsbestandteilen während der Freistellung unwirksam sei und auch ein Urlaubsabgeltungsanspruch bestehe; ein Großteil der Ansprüche des Klägers von insgesamt rund 140.000 Euro sei jedoch aufgrund der vertraglichen Ausschlussklausel verfallen.</p>
<p>Beide Parteien haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat der Berufung des Klägers im Wesentlichen stattgegeben, die Berufung des beklagten Vereins zurückgewiesen und den Verein zur Zahlung von rund 132.000 Euro verurteilt, weil die strittigen vertraglichen Vereinbarungen (Wegfall der Punktprämie, zeitanteilige Kürzung der Aufstiegsprämie, Herausgabe des Dienstwagens, Ausschlussfrist) unwirksam sind.</p>
<p>Nach Auffassung des Gerichts sind sie einer Kontrolle nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Vorschriften der §§ 305 ff. BGB zu unterziehen. Der beklagte Verein hat es auch in der Berufungsinstanz nicht darlegen können, dass der Arbeitsvertrag in den zwischen den Parteien strittigen Punkten ausgehandelt wurde bzw. der Kläger &#8211; entgegen seinem Vortrag &#8211; doch die Möglichkeit einer Einflussnahme auf den Inhalt des Vertrags trotz seiner Vorformulierung durch den Verein hatte. Nur dann wäre eine AGB-Kontrolle entfallen.</p>
<p>Der vertraglich vorgesehene Wegfall der Punktprämie im Falle einer Freistellung des Trainer ist nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil er einen einseitigen Änderungsvorbehalt durch den Verein zulasten des Klägers bezüglich der Höhe der im Falle der Freistellung aus Annahmeverzug zu zahlenden Vergütung beinhaltet. Dieser ist für einen Trainer nach Interessenabwägung nicht zumutbar. § 615 Satz 1 BGB verpflichtet den Arbeitgeber in einem solchen Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe. Durch die Befugnis, die Punktprämie im Falle einer Freistellung nicht mehr zu zahlen, wird in einem erheblichen Umfang in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses eingegriffen, der im konkreten Fall bis zu 54,5% der Gesamtvergütung betragen kann und tatsächlich 37,2% betragen hat. Dies überschreitet die vom Bundesarbeitsgericht bei Änderungsvorbehalten anerkannte Grenze von 25% der Gesamtvergütung.</p>
<p>Zwar ist § 615 Satz 1 BGB grundsätzlich dispositiv, kann also durch eine Vereinbarung der Parteien auch zulasten des Arbeitnehmers abgeändert werden. Angesichts des hohen Gerechtigkeitsgehalts der Vorschrift bestehen grundsätzliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer formularmäßigen Abbedingung. Der Arbeitgeber, der den Arbeitnehmer nicht beschäftigt, soll gerade den vereinbarten Lohn zahlen, ohne dass der Arbeitnehmer zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit verpflichtet ist. Die Meinung des Beklagten, es handele sich um einen „gerechten Ausgleich“, wenn ein freigestellter Trainer nicht das gleiche Entgelt bekomme wie ein aktiver Trainer, ist mit der Gesetzeslage nicht zu vereinbaren. Eine solche „Gerechtigkeit“ ist § 615 Satz 1 BGB fremd und nicht zu entnehmen. Nach § 615 Satz 1 BGB ist es von Gesetzes wegen gerade gerecht und ausgewogen, die vereinbarte Vergütung trotz Freistellung unabhängig davon zu zahlen, ob ein anderer Arbeitnehmer für die Funktion nunmehr beschäftigt wird und zu bezahlen ist.</p>
<p>Der Vorbehalt eines Wegfalls der Punktprämie, einer zeitanteiligen Kürzung der Aufstiegsprämie und einer entschädigungslosen Pflicht zur Herausgabe des Dienstwagens im Falle einer Freistellung ist darüber hinaus unwirksam, weil der beklagte Verein in jedem Fall einer Freistellung hierzu berechtigt sein soll, also auch dann, wenn die Freistellung grundlos oder ohne einen anerkennenswerten Grund erfolgt. Das ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unzulässig.</p>
<p>Die sich hieraus ergebenden Zahlungsansprüche des Klägers sind entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts nicht verfallen. Die ebenfalls einer AGB-Kontrolle unterliegende Ausschlussfrist ist aus mehreren Gründen unwirksam. Sie erfasst die „beiderseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag“ und damit unzulässiger Weise auch Ansprüche aus Haftung wegen Vorsatz. Sie weicht desweiteren von wesentlichen Grundgedanken des Verjährungsrechts ab und kann letztlich zu einem unzulässigen Haftungsausschluss führen.</p>
<p>Schließlich hat das Landesarbeitsgericht trotz der über ein Jahr andauernden Freistellung dem Kläger für das Jahr 2010 den geltend gemachten Urlaubsabgeltungsanspruch für 12 Tage zugesprochen.</p>
<p>Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht gegen dieses Urteil zugelassen.</p>
<p>Quelle: LArbG Hamm</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/landesarbeitsgericht-hamm-fussballverein-muss-ex-trainer-132-000-euro-zahlen-1179/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Justizminister Kutschaty und Oliver Kahn ehren die Gewinner des Jugend-Fußballturniers</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/justizminister-kutschaty-und-oliver-kahn-ehren-die-gewinner-des-jugend-fussballturniers-1168</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/justizminister-kutschaty-und-oliver-kahn-ehren-die-gewinner-des-jugend-fussballturniers-1168#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 07:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Beiträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1168</guid>
		<description><![CDATA[Justizminister Thomas Kutschaty, Torwart-Legende Oliver Kahn und Roland Schüßler (Bundesagentur für Arbeit &#8211; Regionaldirektion NRW) haben heute (Samstag, 3. September 2011) in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Herford die Gewinner des Sepp-Herberger-Pokals geehrt. Das Turnier ist der alljährliche sportliche Höhepunkt des Stiftungsprojekts &#8220;Anstoß für ein neues Leben&#8221;. Ziel ist es, jungen Gefangenen und Haftentlassenen systematische Unterstützung bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Justizminister Thomas Kutschaty, Torwart-Legende Oliver Kahn und Roland Schüßler (Bundesagentur für Arbeit &#8211; Regionaldirektion NRW) haben heute (Samstag, 3. September 2011) in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Herford die Gewinner des Sepp-Herberger-Pokals geehrt.</em></strong><em></em><br />
<span id="more-1168"></span><br />
Das Turnier ist der alljährliche sportliche Höhepunkt des Stiftungsprojekts &#8220;Anstoß für ein neues Leben&#8221;. Ziel ist es, jungen Gefangenen und Haftentlassenen systematische Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung durch Akteure aus Sport, Justiz und Arbeitsmarkt zu geben.</p>
<p>In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium, dem Westdeutschen Handwerkskammertag und dem Deutschen Handwerksblatt hat die Sepp-Herberger-Stiftung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) 2008 dieses bundesweit einzigartige Projekt in die Wege geleitet. Jetzt wurde der Ansatz noch einmal verändert: Die Bundesagentur für Arbeit ist als Partner hinzugekommen und das von Kahn entwickelte Motivationsprogramm &#8220;DU PACKST ES!&#8221; wurde in das Projekt integriert. Neu ist auch, dass den 66 Projekteilnehmern/innen in den Kategorien Fußball, Arbeit/Beruf und Soziales verschiedene Fortbildungsangebote zur Verfügung stehen: Dazu zählen Trainer- und Schiedsrichterausbildungen sowie Bewerber- und Anti-Gewalt-Trainings. Über das wöchentliche Fußballtraining hinaus hat die Mannschaft mindestens einmal monatlich eine Fortbildung aus den drei Bereichen erhalten.</p>
<p>Den jungen Gefangenen werden durch den Sport vor allem auch persönlichkeitsbildende und soziale Fähigkeiten vermittelt. Hauptziel ist es, sie nach der Haftentlassung direkt in Arbeits- oder Ausbildungsstellen sowie in Mitgliedschaften in Fußballvereinen zu vermitteln.</p>
<p>In den Jugendjustizvollzugsanstalten Iserlohn, Siegburg, Herford, Heinsberg, Hövelhof (alle männliche Gefangene) und in Köln (weibliche Gefangene) bildet die Sepp-Herberger-Stiftung jeweils eine Fußballmannschaft aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Sie werden von einem Team &#8211; bestehend aus einer Kraft des Sozialdienstes, Sportübungsleitern, einem Übergangsmanager von MABiS.NeT (marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration für Strafgefangene und Haftentlassene) und einen prominenten Paten aus dem Fußball &#8211; betreut.</p>
<p>Justizminister Kutschaty zog in Herford eine positive Bilanz: &#8220;Die Integration junger Strafgefangener ist kein einfaches Geschäft, aber der neu gewählte Ansatz hat dem Projekt noch einmal richtig Schwung gegeben. Der Jugendvollzug wird jetzt durch ein Netzwerk von starken Partnern unterstützt, die in dem Projekt gut zusammenarbeiten und den jungen Gefangenen eine faire Chance geben, nach der Haft wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen. Deshalb bin ich der Sepp-Herberger-Stiftung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Handwerk und den beteiligten Vollzugsbediensteten für ihr Engagement außerordentlich dankbar. Das Projekt bildet ein wertvolles ergänzendes Element in dem Bemühen des Justizvollzugs, straffällig gewordene junge Menschen auf ein geregeltes Leben außerhalb der Gefängnismauern vorzubereiten&#8221;, so Minister Kutschaty.</p>
<p>&#8220;Deutschland braucht jeden jungen, gut ausgebildeten Menschen, um den künftigen Fachkräftebedarf zu sichern&#8221; ergänzte Roland Schüßler von der Bundesagentur für Arbeit. &#8220;Dieses Projekt unterstützt die Jugendlichen, eine echte berufliche Zukunftsperspektive zu entwickeln, ihre Fähigkeiten und Talente zu entdecken, ihre sozialen Kompetenzen zu schulen und damit ein gutes Rüstzeug für die Zeit nach der Haft zu erlangen. Ich freue mich vor allem, dass die Jugendlichen selbst so begeistert an dem Programm teilnehmen und aktiv den Anstoß für ihr neues Leben geben.&#8221;</p>
<p>Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/justizminister-kutschaty-und-oliver-kahn-ehren-die-gewinner-des-jugend-fussballturniers-1168/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bußgeldverfahren gegen Fußballprofi Hanke</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/bussgeldverfahren-gegen-fussballprofi-hanke-1155</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/bussgeldverfahren-gegen-fussballprofi-hanke-1155#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 08:45:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1155</guid>
		<description><![CDATA[Der Hauptverhandlungstermin gegen den 27-jährigen Fußballprofi Mike Hanke wegen des Vorwurfs einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung am 12.08.2011 um 10:45 Uhr in Saal 3128 ist aufgehoben worden. Der ehemalige Spieler von Hannover 96 hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Hannover zurückgenommen. Damit steht rechtskräftig fest, dass er im November 2010 im Stadtbereich von Hannover als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Der Hauptverhandlungstermin gegen den 27-jährigen Fußballprofi Mike Hanke wegen des Vorwurfs einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung am 12.08.2011 um 10:45 Uhr in Saal 3128 ist aufgehoben worden.</em></strong><em></em><span id="more-1155"></span></p>
<p>Der ehemalige Spieler von Hannover 96 hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Landeshauptstadt Hannover zurückgenommen.</p>
<p>Damit steht rechtskräftig fest, dass er im November 2010 im Stadtbereich von Hannover als Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 44 km/h überschritten hat.</p>
<p>Hierfür hat er eine Geldbuße von 450,- € zu zahlen und ein Fahrverbot von einem Monat zu verbüßen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/bussgeldverfahren-gegen-fussballprofi-hanke-1155/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>8.000,- € Schmerzensgeld für Fußballspieler wegen fehlerhafter Oberschenkeloperation</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/8-000-e-schmerzensgeld-fuer-fussballspieler-wegen-fehlerhafter-oberschenkeloperation-1143</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/8-000-e-schmerzensgeld-fuer-fussballspieler-wegen-fehlerhafter-oberschenkeloperation-1143#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 07:40:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1143</guid>
		<description><![CDATA[Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat heute entschieden, dass einem 20-jährigen Fußballspieler aufgrund einer fehlerhaften Operation am Oberschenkel insgesamt ein Schmerzensgeld von 8.000,- € zusteht. Ein Osnabrücker Krankenhaus wurde daher zur Zahlung von weiteren 5.000,- € Schmerzensgeld zzgl. Zinsen und anteiliger Anwaltskosten verurteilt. Im Vorfeld hatte das Krankenhaus bereits 3.000,- € an den Fußballer gezahlt, Aktenzeichen 2 O 1265/10.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>OSNABRÜCK. Die Arzthaftungskammer des Landgerichts Osnabrück hat heute entschieden, dass einem 20-jährigen Fußballspieler aufgrund einer fehlerhaften Operation am Oberschenkel insgesamt ein Schmerzensgeld von 8.000,- € zusteht. Ein Osnabrücker Krankenhaus wurde daher zur Zahlung von weiteren 5.000,- € Schmerzensgeld zzgl. Zinsen und anteiliger Anwaltskosten verurteilt. Im Vorfeld hatte das Krankenhaus bereits 3.000,- € an den Fußballer gezahlt, Aktenzeichen 2 O 1265/10.</strong></em><span id="more-1143"></span></p>
<p>Der Kläger ist angehender Profifußballer und erlitt beim Fußballspielen am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss. Am 05.11.2009 wurde der Kläger deswegen von dem verklagten Osnabrücker Krankenhaus am linken Bein operiert &#8211; jedoch an dem gesunden hinteren Oberschenkelmuskel. Dieser Behandlungsfehler beruhte auf eine Verwechslung der Diagnosen im Hause der Beklagten. Nachdem dies erkannt worden war, wurde der Kläger am 09.11.2009 ein zweites Mal operiert, diesmal an dem verletzten vorderen Muskel.<br />
Die Kammer sieht hierin einen schweren Behandlungsfehler des Krankenhauses. Durch die überflüssige erste Operation hat sich die Dauer des stationären Aufenthalts um 4 Tage verlängert. Insbesondere aufgrund der Ausführungen des medizinischen Sachverständigen ist die Kammer davon überzeugt, dass der Kläger unnötigerweise eine 13 cm lange Narbe am Oberschenkel erlitten hat und nicht in der Lage ist, länger als 2 bis 3 Stunden schmerzfrei zu sitzen. Wenn der Kläger an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gelangt, werden die Folgen der ersten Operation seine Leistung etwas herabsetzen. Trotzdem wird er aber Fußball auf hohem Niveau spielen können. Demgegenüber konnte der Kläger nicht beweisen, dass er eine Verhärtung des Unterschenkels und eine relevante psychische Beeinträchtigung erlitten hat. Das Taubheitsgefühl am Oberschenkel ist nicht auf die erste Operation zurückzuführen.<br />
Weil der Kläger ein Schmerzensgeld von insgesamt 20.000,- € eingeklagt hat, hat er 3/4 und das Krankenhaus 1/4 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen. </p>
<p>BERUFUNG<br />
Das Urteil war noch nicht rechtskräftig. Weil beide Parteien teilweise verloren haben, können sowohl der Kläger als auch die Beklagte Berufung gegen das Urteil einlegen. Dies hat binnen einen Monats nach Zustellung des Urteils zu erfolgen. Dann müsste das Oberlandesgericht in Oldenburg die Richtigkeit des Urteils des Landgerichts überprüfen.</p>
<p>Quelle: LG Osnabrück, Urteil der 2. Zivilkammer vom 15.04.2011</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/8-000-e-schmerzensgeld-fuer-fussballspieler-wegen-fehlerhafter-oberschenkeloperation-1143/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Amateurfußballspiele</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/kein-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fuer-amateurfussballspiele-1141</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/kein-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fuer-amateurfussballspiele-1141#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 07:37:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sporturteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1141</guid>
		<description><![CDATA[Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.</strong></em><span id="more-1141"></span></p>
<p>Die Beklagte betreibt unter der Internet-Adresse &#8220;<a href="http://www.hartplatzhelden.de/">www..de</a>&#8221; ein durch Werbeeinnahmen finanziertes Internetportal, in das Besucher von Amateurfußballspielen selbst aufgenommene Filme einstellen können, die einzelne Szenen des Spielgeschehens von ein- bis eineinhalbminütiger Dauer wiedergeben. Die Filmausschnitte können von anderen Internetnutzern kostenlos aufgerufen und angesehen werden.</p>
<p> Der Kläger, der Württembergische Fußballverband e.V., ist der Ansicht, dass ihm als Veranstalter der Spiele in seinem Verbandsgebiet das ausschließliche Recht zu deren gewerblicher Verwertung zusteht. Er hat daher von der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Leistungsübernahme, der wettbewerbswidrigen Behinderung sowie des Eingriffs in sein Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Unterlassung verlangt.</p>
<p>Die Klage hatte vor dem Landgericht Stuttgart Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Berufung zurückgewiesen und die Revision zugelassen. </p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich dafür war, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UWG* unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstellt. Die vom Kläger erbrachte Leistung der Organisation und Durchführung der Fußballspiele bedarf im Übrigen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keines solchen Schutzes. Der Kläger kann sich über die ihm angehörigen Vereine eine entsprechende wirtschaftliche Verwertung der Fußballspiele in seinem Verbandsgebiet dadurch hinreichend sichern, dass Besuchern der Fußballspiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagt werden. Unter diesen Umständen hat der BGH ein besonderes Ausschließlichkeitsrecht von Sportverbänden auch unter den weiteren vom Kläger herangezogenen Gesichtspunkten verneint. </p>
<p><strong>Urteil vom 28. Oktober 2010 – I ZR 60/09 – Hartplatzhelden OLG Stuttgart – Urteil vom 19. März 2009 – 2 U 47/08 (CR 2009, 386 = MMR 2009, 395) LG Stuttgart – Urteil vom 8. Mai 2008 – 41 O 3/08 KfH (CR 2008, 528 = MMR 2008, 551) Karlsruhe, den 28. Oktober 2010</strong></p>
<p>*§ 4 Nr. 9 Buchst. b UWG lautet:</p>
<p>Unlauter handelt insbesondere, wer</p>
<p>…</p>
<p>Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine Nachahmung der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er</p>
<p>…</p>
<p>b)die Wertschätzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeinträchtigt …</p>
<p>Quelle: BGH</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/sporturteile/kein-wettbewerbsrechtlicher-leistungsschutz-fuer-amateurfussballspiele-1141/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fußballtrainer klagt 140.000 Euro ein</title>
		<link>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/fussballtrainer-klagt-140-000-euro-ein-1138</link>
		<comments>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/fussballtrainer-klagt-140-000-euro-ein-1138#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 07:32:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Beiträge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.spielerberater-deutschland.com/?p=1138</guid>
		<description><![CDATA[Vor der 14. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Ralf Henssen) wird am 16.08.2011 ein Rechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:Der 45Jahre alte Kläger wurde im Februar 2008 bei dem beklagten Verein in Paderborn eingestellt. Der Arbeitsvertrag war bis zum 30.06.2010 befristet. Der Kläger wurde als Cheftrainer der Mannschaft eingesetzt, die in der Saison 2008/2009 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/09_08_2011/index.php"></a></p>
<p><strong><em>Vor der 14. Kammer des LAG Hamm (Vorsitzender: Ralf Henssen) wird am 16.08.2011 ein Rechtsstreit verhandelt, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt:Der 45Jahre alte Kläger wurde im Februar 2008 bei dem beklagten Verein in Paderborn eingestellt. Der Arbeitsvertrag war bis zum 30.06.2010 befristet. Der Kläger wurde als Cheftrainer der Mannschaft eingesetzt, die in der Saison 2008/2009 am Spielbetrieb der 3. Fußball-<a href="http://www.spielerberater-deutschland.com/sportlexikon/bundesliga" title="Bundesliga">Bundesliga</a> teilnahm. </em></strong><br />
<span id="more-1138"></span></p>
<p>Zur Saison 2009/2010 stieg die Mannschaft in die 2. Fußball-Bundesliga auf. Im Mai 2009, zwei Spieltage vor dem Ende der Saison und etwa ein Jahr vor der Beendigung des Vertrages, stellte der Verein den Kläger frei und entzog ihm den bis dahin zur Verfügung gestellten PKW.</p>
<p>Im Arbeitsvertrag, den die Parteien abschlossen, war vereinbart, dass der Kläger neben der monatlichen Grundvergütung und einem Dienst-Kraftfahrzeug auch eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt erhält, der während der Zugehörigkeit zur 2. Fußball-Bundesliga erzielt wird. Außerdem war eine Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga vorgesehen. Ab dem Zeitpunkt einer Freistellung sollen nach den vertraglichen Regelungen keine Punktprämien, sondern nur noch die Grundvergütung zu zahlen sein.</p>
<p>Der Kläger fordert mit der Klage im Wesentlichen eine Punkteprämie für die Zweitligasaison 2009/2010, zeitanteilige Prämien für die Saison 2008/2009 und Schadensersatz für die Entziehung des Dienstwagens. Er meint, die arbeitsvertragliche Regelung, wonach eine Freistellung Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch hat, sei unwirksam.</p>
<p>Der Verein ist der Ansicht, es sei ein gerechter Ausgleich, wen ein freigestellter Trainer nicht das gleiche Entgelt bekomme wie ein aktiver Trainer. Außerdem seien die Ansprüche des Klägers nach der im Arbeitsvertrag vereinbarten Ausschlussklausel verfallen.</p>
<p>Das Arbeitsgericht Paderborn hat mit dem Urteil vom 25. Februar 2010 der Klage nur in Höhe von 40.000 Euro stattgegeben. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, die Vereinbarung, nach der der Kläger während der Freistellung keine Punktprämien und sonstige zusätzliche Vergütungen erhalten solle, sei unwirksam. Der Kläger werde unangemessen benachteiligt, weil der Verein einseitig und ohne die Angabe von Gründen über die Freistellung entscheiden könne. Ein Großteil der Ansprüche des Klägers sei jedoch aufgrund der vertraglichen Ausschlussklausel verfallen, da der Kläger seine Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht habe.</p>
<p>Beide Parteien haben gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt.</p>
<p>Quelle. LArbG Hamm</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.spielerberater-deutschland.com/aktuelle-beitraege/fussballtrainer-klagt-140-000-euro-ein-1138/feed</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

